Es gilt derzeit in Ungarn immer noch ein Einreiseverbot für Ausländer außer EWR Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung. EU Bürger die in Ungarn registriert sind durch die Einwanderungsbehörde, werden rechtlich als ungarische Staatsbürger angesehen. Der Nachweis muss mit Adresskarte erfolgen. Um nach Ungarn einzureisen, sollte man als EU-Bürger über Österreich per PKW ankommen. Es sind dan folgende eingezeichnete Grenzübergange für EU-Bürger mit vorher genannten erforderlichen Genehmigungen bzw. Registrierungen geöffnet. Wichtig, nur über diese Grenzübergänge kommt man als Ausländer ins Land. Ungarn und Österreicher im Grenzgebiet können einige weitere Grenzübergänge nutzen.