Stefan Höhm (sh): Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU zurückgewiesen.  Die im September 2015 vom EU-Ministerrat gegen die Stimmen von Ungarn, der Slowakei, Tschechiens und Rumänien beschlossene Aufnahmequote, bei der es um die Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen geht, ist damit rechtens. Diese Entscheidung war erwartet worden, nachdem der Generalanwalt Yves Bot Ende Juli eben diese Klageabweisung empfahl. Die 15 Richter gehen in ihrem Urteil davon aus, dass die vereinbarten Quoten „wirksam und angemessen“ sind, um Italien und Griechenland in der Flüchtlingsfrage zu entlasten.

Die beiden klagenden Länder sehen dagegen ihre staatliche Souveränität verletzt, wenn sie zu einer derartigen Aufnahme gezwungen werden. Auch die Gefährdung der eigenen Bürger in Zeiten von Anschlägen wurde ins Feld geführt sowie die Befürchtung, dass es nicht bei dieser einen Umverteilung bleiben wird. Die Empfehlung des Generalanwaltes wurde dahingehend kritisiert, dass hierbei rechtliche Argumente hinter politischen Zielen zurückstehen müssen.

Unabhängig von rechtlichen und politischen Argumenten stellt sich nun aber die tatsächliche Frage, wie man Flüchtlinge, die nicht nach Ungarn oder in die Slowakei wollen, eben dorthin umverteilen kann, wenn das auch nicht dem Willen der jeweiligen Regierungen entspricht.

Grenzsituation in 2015 in Hegyeshalom/Nickelsdorf – Foto: Flying Media Hungary