Ungarn ist nun Hochrisikogebiet!

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Ungarn gilt seit heute offiziell als Hochinzidenz Gebiet gelistet beim RKI. Dies hat einige Auswirkungen…

Offiziell aufgelistet durch das RKI: Ungarn (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Was das nun bedeutet, erklärt das RKI wie folgt:

Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem dieser Regionen (Hochrisikogebiet) aufgehalten hat, ist verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Soweit die Einreise aus einem Risikogebiet unter Inanspruchnahme eines Beförderers erfolgt, ist der Nachweis außerdem vor Abreise dem Beförderer zum Zwecke der Überprüfung vorzulegen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg) kann der Nachweis verlangt werden. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Nachweises im Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Der Abstrich für diesen Test durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen zu Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auch unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.

(Quelle RKI)

Nach Einreise und Anmeldung über www.einreiseanmeldung.de muss man sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. (nach frühestens 5 Tagen kann man einen 2. Test durchführen um sich freizutesten)

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