Die Registrierungskarte und die Adresskarte

Registrierungsbescheinigung / Aufenthaltskate bei Aufenthalt von mehr als 90 Tagen: Wenn der Ungarn-Aufenthalt eines EWR-Bürgers voraussichtlich mehr als insgesamt 90 Tage innerhalb des 180tägigen Zeitraumes nach der ersten Einreise dauern wird, ist die ungarische Adresse spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft anzumelden und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) zu beantragen.

EWR-Bürger besitzen ein Aufenthaltsrecht, wenn sie

  1. einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
  2. hinreichend Vorsorge getroffen haben, dass der Aufenthalt für das ungarische soziale Versorgungssystem keine unvertretbar hohen Belastungen bedeutet und sie insbesondere über eine umfassende Krankenversicherung verfügen, oder
  3. der Aufenthalt im Rahmen einer staatlichen (Berufs-)Ausbildung erfolgt und ebenfalls genügend hinreichend Vorsorge getroffen wurde, dass der Aufenthalt für das ungarische soziale Versorgungssystem keine unvertretbar hohen Belastungen bedeutet und eine umfassende Krankenversicherung gegeben ist. (Quelle: Botschaft von Ungarn, Berlin)
DAS ist die Registrierungskarte

Die Wohnsitzkarte (Lakcímkártya) gibt Auskunft über die registrierte Adresse einer in Ungarn wohnenden Person. Für EWR-Staatsangehörige ist die vorherige Beantragung der Registrierungsbestätigung Voraussetzung für die Beantragung einer Wohnsitzkarte. Mit der Anmeldung des Aufenthaltes erfolgt zugleich die Meldung des ersten Wohnsitzes in Ungarn. Die Nationale Generaldirektion der Fremdenpolizeileitet diese Meldung automatisch an die Zentralbehörde zur Verwaltung des Registers der personenbezogenen Daten und Wohnanschriften der Bürger weiter. Dieses stellt aufgrund der Mitteilung den behördlichen Ausweis zum Nachweis der Wohnanschrift und der Personenidentifikationsnummer aus, den sie per Post an den Antragssteller übermittelt. Hinsichtlich der vorzulegenden Dokumente wird auf die Ausführungen unter Punkt 3. verwiesen. Bei Änderung des Wohnsitzes ist die neue Anschrift der für ihren Wohnsitz zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung mittzuteilen. Die Adresskarte spielt auch im alltäglichen Leben eine bedeutende Rolle. Die auf der Karte vermerkte Adresse und der Stadtbezirk entscheiden zum Beispiel über die Zuteilung zum Hausarzt, der eine Behandlung verweigern kann, wenn der Patient nicht in seinen lokalen Zuständigkeitsbereich fällt. Zudem wird häufig das Vorzeigen der Karte, beispielsweise beim Autokauf oder einer Polizeikontrolle, verlangt. Telefon anmelden, etc. (Quelle: Deutsche Botschaft Budapest)

So sieht die Adresskarte aus

7 Kommentare

  1. Wunderbar ! Herzlichen Dank für diese Klarstellung !
    Ich habe verstanden, dass man 2 Wochen in Quarantäne muß, oder 2 Test´s innerhalb 48 Std. machen sollte, aber das ist mir zu teuer.
    Quarantäne ist kein Problem, da ich ein Haus renoviere. A B E R : ich habe nur eine Woche Zeit für Ungarn. Kann ich wohl die Quarantäne abbrechen und zurück fahren ?

    Für diie Beantwortung dieser Frage wäre ich Euch zutiefst dankbar !
    Mit herzlichen Grüßen, Bärbel

    • Hallo, Die Quarantäne kann man nur mit Rücksprache der Polizei (diese kontrolliert täglich die Quarantäne) abbrecehn durch Abreise, da man ja ansonsten von der Polizei gesucht wird und wird offiziell dann als Quarantäne Abbruch gewertet werden könnte. Also bitte unbedingt mit der Polizei abklären vorher. Desweiteren die Einreisemöglichkeiten checken. Haben Sie die Voraussetzung erfüllt für eine Sondergenehmigung als ausländischer Bürger? (Wohnkarte, Registrierungskarte).

  2. Die Artikel sind aussagekräftig!
    Was ich allerdings suche ist ein Antrag in deutscher Sprache für die Beantragung der Registrierungskarte. Wo finde ich den zum Ausdrucken.
    Hatte den schon mal abgegeben, aber wegen Corona muss ich das jetzt nochmals neu beantragen. Finde leider den Vordruck nur auf ungarisch. Vergangenes Jahr konnte ich den aber noch auf deutsch finden???

  3. Ich frage mich, ob ich die Adresskarte wieder abgeben kann/muss, wenn ich meinen Aufenthaltsort nach Österreich ändere, aber mein Haus hier noch weiterhin behalte und immer wieder besuche. Wie verhält es sich dann, wenn ich mich in Österreich anmelde mit einem regulären Wohnsitz oder nur eine Anmeldebescheinigung habe (Aufenthalt ab 3 Monaten in Österreich ohne Wohnsitznahme). Was passiert dann mit meinem Wohnsitz / Lakcimkarte aus Ungarn? Vielen Dank für die Beantwortung der Frage!