Stefan Höhm (sh): In Ungarn wurden die Mobilfunkanbieter gesetzlich verpflichtet, die persönlichen Daten der Inhaber eines Prepaidvertrags zu überprüfen und – sofern bis zum 30. Juni 2017 dies nicht erfolgte – die entsprechende Mobilnummer vom Netz zu nehmen.

Für diejenigen, die diese mittlerweile abgelaufene Frist verpasst haben, sind jedoch sowohl die liebgewonnene Mobilnummer als auch das ursprünglich vorhandene Guthaben nicht verloren. Je nach Anbieter ist aber mehr oder weniger Eile geboten.

Bei der Telenor kann man sich noch bis zum 31. August registrieren lassen und mit dem Abschluss eines neuen Vertrags sowohl Altguthaben als auch die Altnummer übertragen zu lassen. Ab September, also diesen Freitag, kann man sich noch bis zum 28. Februar 2018 die liebgewonnene Telefonnummer sichern, das Guthaben wird aber nicht mehr übertragen. Ähnlich sieht es bei Vodafone aus, hier können Altguthaben und -nummer noch bis Ende September gesichert werden. Sofern keine Nummer mehr benötigt wird, kann man sich das Restguthaben auch auszahlen lassen. Die Magyar Telekom nannte in einer Presseaussendung ebenfalls den 30. September als letzte Frist für die Registrierung. Allerdings kann danach noch ein Jahr lang kostenlos das verbleibende Restguthaben zurückverlangt werden.

Ähnliche Regelungen sind auch in anderen Ländern in Kraft getreten. Ziel ist ein effektiverer Kampf gegen den Terror. Danach darf eine Privatperson höchstens 10 und eine juristische Person höchstens 50 Prepaidkarten unterhalten. Zudem ist der Datenabgleich jährlich zu wiederholen. Wer sich diesen nicht unerheblichen Aufwand sparen möchte, sollte deshalb darüber nachdenken, einen „normalen“ Handyvertrag abzuschließen. Für Ungarnliebhaber, die jedes Jahr nur ein paar Wochen im Magyarenland verbringen, dürfte es in Zeiten wegfallender Roaminggebühren und kostenloser Internettelefonie eine Überlegung wert sein, gänzlich ohne ungarische SIM-Karte ihre Sommeraufenthalte hier zu verleben.