Gesundheitsausschuß rudert wieder zurück: Zahnbehandlung nun doch ohne Corona-Test

Es gab bereits einige Stimmen gegen die Ansage, daß man in Zahnkliniken, Zahnarztpraxen, HNO-Praxen und bei einigen chirurgischen Eingriffen einen Coronatest vorweisen muss, der belegt, daß man frei von dem Virus ist. Nun hat man heute nachgelegt und die Ansage weiter ausformuliert. Es heißt jetzt, daß nur COVID-19 Verdächtige mit Symptomen einen entsprechenden Test durchführen lassen müssen vor einer entsprechenden Behandlung beim Zahnarzt.

Situationen wie diese zeigen ganz klar, wie unsicher man sich auch in der Ausformulierung solcher Massnahmen ist und oftmals über die Auswirkungen der Massnahmen nicht immer alle Risiken und Umstände zu einhundert Prozent abwägt.

Also eine Erleichterung für alle Patienten die den Zahnarzt aufsuchen müssen, hier ist erstmal kein Testergebnis notwendig solange man keine typische COVID-19 Symptome zeigt.

In vielen Fragen bei anderen Fachärzten besteht jedoch immer noch immenses Chaos und Ratlosigkeit aufgrund der wahrlos verhängten Massnahmen.