Lange hat man darauf gewartet! Die offiziellen Gesetzespassagen der Regierung speziell für die Sonderregeln zur Grenzsituation in Ungarn ab dem 01.09.2020 wurden soeben veröffentlicht. Das Wichtigste haben wir vorab in Kürze zusammengefasst.

Berufspendler mit enstprechender Bescheinigung können genau wie bei der ersten Grenzschliessung ohne Quarantänemassnahmen die Grenze zum Arbeitsplatz und zurück überqueren. (max. 24 Stunden und im 30 Kilometer Entfernungsradius der Ungarischen Grenze)

Geschäftsreisende können mit entsprechenden Nachweisen, daß sie geschäftlich in Ungarn zu tun haben, bzw. Inhaber einer Firma in Ungarn sind ein- und ausreisen. Wichtig sind richtigen formellen Schreiben und Nachweise über die Geschäftstätigkeit. (Alle Papiere sollten direkt zur Hand sein bei der Grenzkontrolle)

Personen, die zum Beispiel zur Pflege von hilfsbedürftigen Menschen nach Ungarn reisen müssen, Besuche zu einer Hochzeit, zur Taufe, zu Beerdigungen, Gericht, Behördengänge sind ebenfalls mit einer Sondergenehmigung durchführbar. Entsprechende Belege sollten schriftlich zur Hand sein.

Arztbesuche, Zahnarztbesuche, die durch eine ärztliche Bescheinigung als notwendig bestätigt werden, sind ebenfalls gestattet. Hierzu muss der Arzt, Zahnarzt ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und durch Stempel und Unterschrift bestätigen. Danach muss man die Genehmigung bei ugyintezes.police.hu (email Adresse) erfragen und dann auch schriftlich zurückerhalten. Hier muss auch die Dauer der Behandlung berücksichtigt werden.

Interessant auch, daß für Sport-, Kulturveranstaltungen, Kirchenveranstaltungen mit entsprechender Teilnahmebestätigung, Einladung ebenfalls eine Sonderregelung existiert.

Ausländer mit entsprechender Aufenthaltsbescheinigung, die in Ungarn ihren ständigen Wohnsitz haben werden wie Ungarische Bürger behandelt und dürfen einreisen unter Einhaltung der entsprechenden Quarantänevorschrift. (14 Tage Regel oder aber 2x negativer Coronatest in Ungarn) – Die Kosten hierfür muss man selber tragen. Der Sonderstatus der Adresskarte und Registrierungskarte ist ebenfalls angemerkt.

Rückreisende Ungarn können einreisen und müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder aber einen zweifachen COVID-19 Test absolvieren. Der Test muss jedoch in Ungarn durchgeführt werden. Ausländische Tests werden nicht anerkannt.

Ausländischen Bürgern, die keinen triftigen Grund haben nach Ungarn einzureisen (wie oben angegeben), wird die Einreise nach Ungarn verweigert.

Weitere Infos morgen früh in einer Sondersendung der Virtuellen Kaffeetasse Ungarns. Unser Team arbeitet unter Hochdruck daran, noch offene Punkte zu klären und verständlich zu machen.

Hier noch einmal die gesamten Gesetzestexte zur Grenzschliessung am 01.09.:

https://magyarkozlony.hu/dokumentumok/3c26563b389056f4b8ca6b5e062f333d196f6dcb/megtekintes

13 Kommentare

  1. Guten Abend Sven,

    mir fehlt jegliches Verständnis der Regierung auch an jenige zu denken, die Eigentum in Ungarn haben welches bewirtschaftet werden muss.
    Ich spreche hier nicht über die Landwirtschaftlichen Flächen .
    Wie soll man sich um sein Eigentum kümmern wenn man keine Aufenthaltskarte besitzt.
    Nicht jeder hat einen Verwalter der sich um alle Belange kümmern kann.
    Gerade wenn es darum geht, dass das ein oder andere Objekt ( sei es nur das Ferienobjekt ) winterfest zu machen.
    Hier bedarf es einer Überarbeitung der Einreiseforschriften seitens der Regierung.

    Liebe Grüße
    Nico Scharf

  2. In vier Wochen wird ihr Grundstück nicht verwildert sein, in der jetzigen Zeit hätte man entsprechende Vorsorge treffen können und müssen. Spätestens nach der ersten Grenzschließung hätte man reagieren können und müssen. Wir haben als einer der ersten Maßnahmen uns die Einwohnerkarte besorgt und müssten nun wie jeder Ungar auch nach der Einreise in Quarantäne. Aber es ist natürlich am einfachsten die Fehler bei anderen zu suchen. Ob die Maßnahmen der ungarischen Regierung sinnvoll ist oder nicht möchte ich ein mal da hin gestellt lassen.

  3. Vorsorge kann man nur bedingt treffen. Ein Grundstück verwildert in 4-6Wochen. Die Maßnahmen der ungarischen Regierung kommen überraschend und sind nicht abgestimmt mit den anderen EU-Staaten. Auch mit der Daueraufenthaltsgenehmigung weiß man nicht, wie es weitergehen wird. Es ist nicht einsehbar, dass ausländische Coronatests bei der Einreise nicht anerkannt werden.

  4. Ich habe einen Wein-und Obstgarten, sowie ein Haus in Ungarn. Derzeit ist Obsternte und Weinlese und wer soll das in meiner Abwesenheit organisieren und machen ?
    Im Mai und Juni war es für mich auf Grund des Besitzes möglich, mit einem Grundbuchsauszug und Widmungsbescheid, meine Fläche zu bewirtschaften.
    Der Aufenthalt war als Ausnahmeregelung ohne Quarantäne oder Covid-Test gestattet.

  5. Ich bin auch Deutsche mit einem Grundstück in Ungarn, habe dafür eine wohnsitz Karte bekommen, wo ist das Problem, wir waren auch im Mai dort und mussten in quarantäne, alles halb so schlimm, denn wir haben vor gesorgt gehabt, wir haben nicht gehungert und verdunstet sind wir auch nicht, denn wir haben nette Nachbarn rings um uns, die uns mit versorgt haben, nochmals lieben Dank dafür

  6. Wer in Ungarn eine Wohnsitzkarte besitzt, darf einreisen. Allerdings MÜSSEN diejenigen Personen dann auch 14 Tage in Ungarn bleiben – das ist meines Erachtens das Hauptproblem an dieser Regelung und für mich völlig widersinnig – warun kann ich mich nicht mit dem Hinweis, nun (auf direktem Wege in meinem Auto ohne Stopp) wieder aus Ungarn auszureisen, von der Quarantäne abmelden?? Obwohl ich nach Ungarn einreisen dürfte, KANN ich es nicht tun, da ich mir nicht wieder 14 Tage Urlaub nehmen kann – üblicherweise kümmere ich mich an den Wochenenden um Haus und Garten ;-(.
    Betroffen si d übrigens auch 10000de Ungarn, die in Österreich arbeiten und nicht täglich pendeln können bzw deren Arbeitsplätze mehr als 30km von der Grenze entfernt ist 🙁