Weitere Ergänzungen zum Lockdown in Ungarn ab 08. März

Stück für Stück werden nun die Einzelheiten des Lockdowns ab dem 08. März in Ungarn nachgebessert bekanntgegeben. So waren bisher noch einige Punkte unklar.

Laut dem Regierungsbeschluss, der soeben veröffentlicht wurde kann man nun folgendes feststellen:

Geschäfte müssen ab. 08. März schliessen mit folgender Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tabakläden, Tierfutterhandel, Märkte, Agrarhandel, Bauhandel, Autowerkstätten, Landwirtschaftl. Handel, Forstprodukte Handel, Baumarkt

Der Privatgesundheitliche Sektor bleibt ebenfalls geöffnet. (Zahnkliniken, Ärzte, Optiker)

Finanzinstitute, Post, Soziale Institute und Ämter bleien geöffnet.

Somit kann man nun absehen, daß gerade die normalen Geschäfte wie Mode, Elektronik und Unterhaltung geschlossen werden. Blumenläden dürfen am 08. März aufgrund des Weltfrauentag geöffnet bleiben und müssen dann am 09.03. zuschliessen. Geschlossen bleiben auch weiterhin die Restraurants und Hotels. Die Restaurants dürfen dabei den „to go- Service“ sowie den Lieferdienst anbieten. Für Friseure, Kosmetik, und Fitnessinstitute sieht es schlecht aus, diese müssen schliessen.

GrundSchulen und Kindergärten werden bis 7. April geschlossen. Alle anderen Schulen werden im digitalen Unterricht verbleiben. Babykrippen (f. Kinder unter 3 Jahren) sollen nun doch geöffnet bleiben.

Die Maskenpflicht soll auf der offenen Strasse, öffentlichen Plätzen gelten.

Parks und Wälder bleiben geöffnet. Sport mit Abstand möglich und die Ausgangssperre bleibt ebenfalls von 20 Uhr – 5 Uhr bestehen.

So kann man letztendlich sagen, daß auch hier die Ausnahmen überwiegen und mit vielen Ausnahmeregeln der eigentliche harte Lockdown eher zu einem weiteren Soft Lockdown geworden ist. Wieviel Sinn das nun macht, wird man dann in weiteren zwei Wochen sehen.

Das Thema Grenz bleibt noch im unklaren. Hier hatte man strengere Kontrollen angekündigt. Doch worauf sich diese Kontrollen beziehen hat man bisher nicht durchklingen lassen. Sicher ist das Transit- und Lieferverkehr weiterhin wie bisher einreisen kann.