Einige neue Grenzinfos auf einem Blick

Bereits in der Nacht zu Samstag sind weitere neue Feinheiten zur Grenzverordnung ergänzt bzw. angepasst worden.

So gibt es folgende Änderungen zu den bisherigen Regeln:

  • Berufspendler können weiterhin die Grenze zur Arbeit passieren und können auch spätestens nach 24 Stunden wieder einreisen ohne Test oder Quarantäne. Hierbei gilt derzeit noch eine 30 KM Regelung.
  • Besucher und Teilnehmer von Sport- und Kulturevents dürfen nach der neuen Verordnung nun auch aus einem Schengenland einreisen, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen (dieser darf auch aus einem Schengenland sein und darf jedoch nicht älter als 48 Stunden sein). Man benötigt zur Einreise eine entsprechende Bestätigung für das jeweilige Event (Eintrittskarte, Ticket, Einladung). Hat man die Grenze passiert, darf man 72 Stunden im Land bleiben.
  • Geschäftsreisen sind auch für Ungarische Staatsbürger nun möglich mit entsprechendem Nachweis, daß sie geschäftlich ein und ausreisen. Bei Geschäftsreisen sind dann ebenfalls weder Test noch Quarantäne nötig. Für ausländische Geschäftsreisende gilt: Nachweis der geschäftlichen Tätigeit in Form von Einladungen von Firmen, Handelsregister mit Namen als Geschäftsführer oder ähnliches.
  • Sonderregelungen gelten auch für medizinische Gründe. Hierfür muss der Arzt eine entsprechende Bescheinigung erstellen und der Patient kann damit dann einreisen ohne Test und ohne Quarantäne. Der Arztbesuch sollte innerhalb von 24 Stunden beendet sein und man muss wieder ausreisen.

Besonders hervorzuheben in den Neuerungen, ist die Tatsache, daß nun COVID-19 Tests auch aus anderen Schengenländern aktzeptiert werden und auch nur noch ein negativer Test notwendig ist um die 14-tägige Quarantäne zu umgehen.

7 Kommentare

  1. Reicht jetzt grundsätzlich 1 Corona Test in Ungarn um die 14 Tage Quarantäne zu umgehen oder braucht man diesen einen + den negativen aus den Schengenländern? Darf man dann sein Grundstück einfach verlassen um zur Teststation zu fahren, oder muss man sich irgendwo abmelden oder Bescheid geben, dass man dort hin fährt. Angeblich soll ja 3 x täglich kontrolliert werden, ob man die Quarantänebestimmungen einhält, wenn man gerade dann zum Testen unterwegs ist, bekommt man ja sonst Ärger, oder?

  2. Ärztliche Behandlung in Österreich.
    Ich bekomme in nächster Zeit einen Termin in Graz um einen Herzkatheter zu setzen.
    Meine Frage, bei der Wiedereinreise nach Ungarn, ich besitze die Lakcímkártya, muss ich in Quarantäne? oder genügt eine Bestätigung der Klinik dass ich an diesem Tag in Behandlung war?
    Liebe Grüße aus Döröske